agb
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Vertragsgegenstand und Geltungsbereich
Die nachstehenden AGB gelten für die Geschäfte im Rahmen des Angebots auf der Internetseite zu-und-ab.de zwischen Petar Jovanovic (nachstehend „Anbieter“ genannt) und seinem Vertragspartner (nachstehend „Teilnehmer“ genannt).
Der Anbieter führt Touren, Kletterkurse, Trainings und sonstige Übungsveranstaltungen für Anfänger und Fortgeschrittene durch.
Details zu den jeweiligen Leistungen der Touren oder Kurse (bspw. Inhalte, Preis, maximale Teilnehmeranzahl) sind auf der Internetseite des Anbieters (www.zu-und-ab.de) definiert.
2. Zustandekommen des Vertrages
Mit der Zusendung der Buchungsbestätigung durch den Anbieter kommt der Vertrag zustande.
Wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht, besteht kein Widerrufsrecht (§ 312g Abs. 2 S.1 Nr. 9 BGB).
Jugendliche unter 18 Jahren benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern.
Bei Teilnehmern mit geistigen oder schweren körperlichen Einschränkungen bedarf es gegebenenfalls einer schriftlichen Einverständniserklärung durch einen Vormund.
Bei einer Gruppenanmeldung schließt der Anbieter mit der für die Gruppe verantwortlichen bzw. weisungsberechtigten Person einen Teilnahmevertrag für die ganze Gruppe ab. Die verantwortliche Person versichert, für dieses Rechtsgeschäft durch die Teilnehmer bevollmächtigt worden zu sein.
3. Leistungsumfang
Der Umfang unserer Leistungen ergibt sich aus unseren Ausschreibungen auf zu-und-ab.de.
Die Ausschreibungen stellen insofern geplante Eckpfeiler der Veranstaltung dar ohne den genauen Ablauf im Detail zu garantieren. Dem Kurs- oder Tourenleiter obliegt es, die Inhalte den Kenntnissen der Teilnehmer entsprechend anzupassen. Nicht vom Leistungsumfang umfasst sind eventuell anfallende Kosten der An- und Abreise, Unterkunft, Verpflegung sowie Halleneintritte.
4. Rücktritt durch den Teilnehmer
Die Teilnahme an den Veranstaltungen ist verbindlich. Sie können jedoch jederzeit vor Beginn der Veranstaltung durch eine Erklärung gegenüber dem Anbieter vom Angebot zurücktreten. Bei einem Rücktritt vor dem vereinbarten Termin kommt für den Teilnehmer folgende Stornostaffel zum Tragen:
- bei Rücktritt bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn - 30% der Veranstaltungskosten
- bei Rücktritt von 29 - 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn - 50% der Veranstaltungskosten
- bei Rücktritt von 14 - 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn - 80% der Veranstaltungskosten
- bei Rücktritt ab dem 4. Tag vor Veranstaltungsbeginn werden die vollen Veranstaltungskosten einbehalten.
Umbuchungen auf einen anderen Termin sind bis 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn gegen eine Umbuchungsgebühr von 20,-- Euro möglich, sofern die neuen Veranstaltungskosten die ursprünglichen Veranstaltungskosten nicht übersteigen. Umbuchungen ab dem 4. Tag sind als Storno und Neubuchung zu betrachten. Dem Teilnehmer obliegt jedoch die Möglichkeit, eine geeignete Ersatzperson zu stellen. In diesem Fall entfallen sämtliche Bearbeitungs- und Stornogebühren und der Ersatzteilnehmer tritt mit allen Rechten und Pflichten in den Vertrag ein.
5. Mindestteilnehmerzahl
Unsere Veranstaltungen können grundsätzlich nur durchgeführt werden, wenn die aus der Veranstaltungsausschreibung hervorgehende Mindestteilnehmerzahl erreicht wird. Sollte die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden, ist der Anbieter berechtigt, vor Veranstaltungsbeginn (spätestens am 7. Tag vorher) vom Vertrag zurückzutreten. Wird die Veranstaltung aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Teilnehmer den ausgeschriebenen Preis für die Veranstaltung unverzüglich zurück. Darüber hinaus entstehende Aufwendungen (bspw. Anreisekosten, Unterkunft, Verpflegung etc.) können nicht übernommen werden.
6. Vertragsdauer und Zahlung
Der Vertrag beginnt und endet am genannten Zeitpunkt laut Buchungsbestätigung.
Mit der schriftlichen Bestätigung durch den Anbieter ist die Anmeldung für Sie und für uns verbindlich. Auf die Ihnen anschließend zugehende Rechnung sind innerhalb von 14 Tagen die Veranstaltungskosten in voller Höhe zu entrichten.
Der Teilnehmer kann seinen Zahlungspflichten mittels Barzahlung oder Überweisung nachkommen.
Leistet der Teilnehmer die Zahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist der Anbieter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und den Teilnehmer Rücktrittskosten gemäß Ziffer 4 zu belasten. Die Geltendmachung weiterer Schäden, die dem Anbieter aus dem Zahlungsverzug entstanden sind bleibt davon unberührt.
7. Teilnahmebedingungen
Am Programm des Anbieters kann jeder teilnehmen, der sich körperlich und geistig den jeweiligen Anforderungen laut Ausschreibung gewachsen fühlt sowie entsprechend ausgerüstet ist. Die entsprechende Kletterausrüstung kann in den meisten Fällen auf Anfrage in der jeweiligen Halle ausgeliehen werden. Eintrittsgelder für die Kletterhalle sind nicht im Angebotspreis enthalten und sind vom Teilnehmer unter Anerkennung der jeweiligen Hallenregeln separat an die Halle zu entrichten.
Sollte der Teilnehmer körperliche Einschränkungen haben, die für sicherheitsrelevante Aspekte im Touren- und Kursgeschehen von Bedeutung sein könnten (z.B. Kreislaufprobleme), sind diese dem Trainer vorab mitzuteilen. Der Teilnehmer verpflichtet sich, während der Kurse nicht unter Einfluss von Alkohol oder Betäubungsmitteln zu stehen, die zu Einschränkungen der Reaktionsfähigkeit und des körperlichen Befindens führen können. Der Anbieter ist jederzeit berechtigt, Teilnehmer bei erkennbar nicht vorhandenen Voraussetzungen (z.B. für Fortgeschrittenenkurse) oder den oben genannten Einflüssen und Einschränkungen vom aktuellen Kurs auszuschließen oder entsprechend den Vorkenntnissen neu einzustufen. Im Falle des Kursauschlusses aufgrund Einschränkungen und/oder Einflüssen, die allein im Verantwortungsbereich des Teilnehmers liegen und die diesem bekannt waren oder bekannt hätten sein müssen, bleibt der Teilnehmer zur Zahlung des Teilnahmeentgeltes auch bei Ausschluss verpflichtet.
Der Anbieter ist berechtigt, wenn die Wetterbedingungen die Sicherheit beeinträchtigen, Programmänderungen vorzunehmen. An Schlechtwettertagen kann der Kurs an andere Kursorte, eventuell auch in eine Kletterhalle verlegt werden. Ist dies nicht möglich und muss ein Kurs wegen anhaltend schlechter Wettersituation um mehr als einen Tag vor geplantem Ende abgebrochen werden, werden der Kurspreis in der Höhe zurückerstattet, die dem Anteil der ausgefallenen Kurstage entspricht.
Da es sich auch um sicherheitsrelevante Themen handelt, ist der Anbieter während des Zeitraumes der Veranstaltung den Teilnehmern weisungsbefugt. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung.
8. Haftung und Versicherung
Der Teilnehmer erklärt den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Training entstehen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf eine vorsätzliche oder fahrlässige Pflichtverletzung des Anbieters beruhen. Eine darüber hinausgehende Haftung aus leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Im Rahmen von Kletterreisen ist die Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, wenn diese vom Anbieter weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurden und der Anbieter nicht dem Teilnehmer gegenüber wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers allein verantwortlich ist.
Verursacht der Teilnehmer Schäden bei Dritten, die durch einen Verstoß gegen die Anweisungen des Kursleiters oder die Regeln der Ausbildung verursacht sind, ist eine Haftung des Anbieters ausgeschlossen, soweit kein Mitverschulden durch den Kursleiter im Sinne dieser Haftungsklausel vorliegt. Der Teilnehmer stellt den Anbieter von Ansprüchen durch Dritte für solche Schäden frei.
9. Gerichtsstand
Für die Geschäftsbeziehungen zwischen den Partnern gilt deutsches Recht. Hat der Teilnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat, oder ist er Kaufmann oder hat er seinen festen Wohnsitz nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag München, ansonsten gilt der allgemeine Gerichtsstand.
10 Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung oder Aufhebung dieser Schriftformklausel. Sollten Bestimmungen dieses Vertrages rechtsunwirksam bzw. undurchführbar sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. Das Gleiche gilt, sobald sich herausstellen sollte, dass der Vertrag eine Regelungslücke enthält. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke verpflichten sich die Parteien, eine angemessene Ersatzregelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, dem wirtschaftlich am nächsten kommt, was die Parteien wollten bzw. vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder die Lücke bedacht hätten.
Stand 06.10.2014